HFW – Zulassungsbedingungen gemäss neuem Rahmenlehrplan per 01.01.2022:

 

Die nachfolgend erwähnten Zulassungsbedingungen erlangen Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass das SBFI den neuen Rahmenlehrplan in Bezug auf die Anpassung der Zulassungsbedingungen freigibt.

  • Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau EFZ oder Detailhandelsfachmann/ Detailhandelsfachfrau EFZ

oder

  • Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung eines anderen Bereichs mit mindestens zweijähriger kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Berufspraxis (mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80%)

oder

  • Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule mit mindestens zweijähriger kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Berufspraxis (mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80%)

 

Zusätzlich erforderliche Berufspraxis während dem Studium:

  • Der / die Studierende ist während der Bildungsmassnahme mindestens zu 70% im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich berufstätig, damit der Transfer der Kompetenzen ermöglicht wird.

oder

Der / die Studierende ist während der Bildungsmassnahme mindestens zu 50% im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich berufstätig, sofern vor Antritt des HF-Studiums während mindestens zwei Jahren eine kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufstätigkeit mit einem 80% Pensum erfolgte.