Bildung ist nicht Wissen, sondern Interesse am Wissen.
Sheila, Studiengangsbetreuerin Rapperswil
HFW – Zulassungsbedingungen gemäss neuem Rahmenlehrplan per 01.01.2022:
Die nachfolgend erwähnten Zulassungsbedingungen erlangen Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass das SBFI den neuen Rahmenlehrplan in Bezug auf die Anpassung der Zulassungsbedingungen freigibt.
- Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau EFZ oder Detailhandelsfachmann/ Detailhandelsfachfrau EFZ
oder
- Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung eines anderen Bereichs mit mindestens zweijähriger kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Berufspraxis (mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80%)
oder
- Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule mit mindestens zweijähriger kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Berufspraxis (mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80%)
Zusätzlich erforderliche Berufspraxis während dem Studium:
- Der / die Studierende ist während der Bildungsmassnahme mindestens zu 70% im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich berufstätig, damit der Transfer der Kompetenzen ermöglicht wird.
oder
Der / die Studierende ist während der Bildungsmassnahme mindestens zu 50% im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich berufstätig, sofern vor Antritt des HF-Studiums während mindestens zwei Jahren eine kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufstätigkeit mit einem 80% Pensum erfolgte.