Gemäss Prüfungsordnung SBFI (Art 3.3) wird zur eidgenössischen Berufsprüfung zugelassen wer…
a) im Besitz eines EFZ, eines Maturitätszeugnisses oder eines gleichwertigen Ausweises ist und über eine mindestens dreijährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiterin oder Leiter eines Teams bzw. einer Gruppe verfügt;
oder
b) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiterin oder Leiter eines Teams bzw. einer Gruppe nachweisen kann;
und
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. eine Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt
Bei Unklarheiten, ob Ihre Voraussetzungen für die Zulassung vollständig gegeben und/oder allfällige Leistungsanrechnungen aus bisherigen Weiterbildungen möglich sind, prüfen wir dies gerne kostenlos für Sie.
Hinweis
Die definitive Zulassungsprüfung für die eidg. Berufsprüfung wird von der Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbildung SVF durchgeführt: Zulassung zur eidg. Berufsprüfung (svf–asfc.ch)
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