Kantonsbeiträge

Kantonsbeiträge für die Lehrgänge der HSO 

Die HFSV bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Student:innen zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Per Mitte 2015 sind alle Kantone der Vereinbarung beigetreten.

Die Studiengänge der Höheren Fachschulen HF werden durch die Kantone durch Kantonsbeiträge finanziell unterstützt. Student:innen der folgenden Bildungsgänge der HSO können von den Kantonsbeiträgen profitieren:

Nachdiplomstudiengänge NDS HF werden von den Kantonen finanziell nicht unterstützt.

Höhe und Auszahlung der Beiträge

Die interkantonale Vereinbarung HFSV hat folgende Semesterbeiträge festgelegt:

 
Studienjahr 2022/2023 
 

 

BildungsgangBeitrag pro Semester CHF
 dipl. Betriebswirtschafter/in HF 2’200
 dipl. Marketingmanager/in HF 2’300
 dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF 2’000



Studienjahr 2023/2024 
 

 

BildungsgangBeitrag pro Semester CHF
 dipl. Betriebswirtschafter/in HF 2’200
 dipl. Marketingmanager/in HF 2’200
 dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF 2’100


Bei den Preisangaben der Bildungsgänge (Netto-Studiengebühren) sind die Kantonsbeiträge bereits abgezogen. Die Preise beruhen auf der Annahme, dass die Beiträge während der Studiendauer konstant bleiben. Bitte beachten Sie daher, dass sich aufgrund Änderungen der Kantonsbeiträge auch die Studiengebühren eines laufenden Lehrgangs ändern können.

Die Beiträge werden semesterweise pro Bildungsgang und Student:innen an den Bildungsanbieter ausbezahlt. Die Kantonsbeiträge werden Ihnen daher direkt ab dem zweiten Semester von den Studiengebühren abgezogen. Voraussetzung ist die Kostengutsprache durch den Kanton.

 

Wie können Sie von den Kantonsbeiträgen profitieren?

Damit die Student:innen den Anspruch auf die finanzielle Förderung geltend machen können, weisen sie den stipendienrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nach.

Lesen Sie hierzu weitere Informationen.

Die Student:innen müssen die folgenden Dokumente (im Original) bei der HSO fristgerecht einreichen:

  • Erforderliche Wohnsitzbestätigung(en) der Gemeinde(n). Eine Wohnsitzbestätigung darf bei Lehrgangsstart nicht älter als drei Monate sein.
  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» inkl. aller Beilagen. Sie können das Personalienblatt hier herunterladen.
    Bitte lesen Sie das Formular und die Erläuterungen auf dem Personalienblatt aufmerksam durch.

Ihr Antrag wir danach vom Kanton geprüft. Wird er gutgeheissen, profitieren Sie von den reduzierten Studiengebühren (Netto-Studiengebühren).