Ab dem 1. Oktober 2026 treten das revidierte Berufsbildungsgesetz und die revidierte Berufsbildungsverordnung in Kraft. Dein eidgenössisches Diplom erhält damit den Titelzusatz Professional Master. Der Zusatz wird nach deinem geschützten Titel und durch ein Komma getrennt geführt, immer zusammen mit diesem. Er ergänzt deinen Titel, ohne ihn zu ersetzen, und macht dein Qualifikationsniveau im In- und Ausland verständlicher.
Du musst nichts unternehmen. Der Zusatz gilt rückwirkend für alle Absolventinnen und Absolventen, unabhängig vom Jahr deines Abschlusses. Dein bestehendes eidgenössisches Diplom bleibt unverändert gültig und behält seinen Wert.
Neu ausgestellte Diplome und Ausweise tragen den Zusatz automatisch. Wer den Abschluss bereits erworben hat, kann ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen Gebühr einen offiziellen Diplomzusatz anfordern. Die offizielle englische Titelübersetzung ist noch nicht veröffentlicht und erscheint später nur auf dem Diploma Supplement, nicht auf der Urkunde.