HFM – Zulassungsbedingungen gemäss neuem Rahmenlehrplan per 01.08.2022:

Die nachfolgend erwähnten Zulassungsbedingungen sind gültig unter der Voraussetzung, dass das SBFI den neuen Rahmenlehrplan in Bezug auf die Anpassung der Zulassungsbedingungen freigibt.

 

  • Abschluss aus einer dreijährigen oder verkürzten Berufsbildung mit Kaufmann/Kauffrau EFZ, Detailhandelsfachmann/-frau EFZ, Mediamatiker/Mediamatikerin EFZ besitzt

oder

  • Abschluss EFZ oder einen gleichwertigen Ausweis aus einem anderen Bereich mit mindestens einjähriger einschlägiger marketing- oder verkaufsnaher Berufspraxis (mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80%)

oder

  • Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt mit mindestens einjähriger einschlägiger marketing- oder verkaufsnaher Berufspraxis (mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80%)

Zusätzlich erforderliche Berufspraxis während dem Studium:

  • Der / die Studierende ist während der Bildungsmassnahme mindestens zu 70% in einem marketing- oder verkaufsnahen Bereich berufstätig, damit der Transfer der Kompetenzen ermöglicht wird

oder

Der / die Studierende ist während der Bildungsmassnahme mindestens zu 50% in einem marketing- oder verkaufsnahen Bereich berufstätig, sofern vor Antritt des HF-Studiums während mindestens zwei Jahren eine marketing- oder verkaufsnahe Berufstätigkeit mit einem 80% Pensum erfolgte.