Der verkürzte Lehrgang Treuhänder:in mit eidg. Fachausweis setzt der Lehrgang Sachbearbeiter:in Treuhand HSO oder eine bestandene und gültige Zulassungsprüfung für die eidg. Berufsprüfung von der Trägerorganisation treuhandbranche.ch voraus.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Maturitätsausweis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt;
b) seit Erwerb eines Ausweises nach Buchstabe a) über eine vierjährige Fachpraxis verfügt;
c) eine bestandene und gültige Zulassungsprüfung (siehe Promotionsordnung) oder eine gleichwertige Prüfung nachweist;
d) keinen Eintrag im Zentralstrafregister hat, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann.
Für die Prüfung vorausgesetzte Fachpraxis:
a) Die Kandidierenden haben sich nach abgeschlossener Lehrzeit oder entsprechender gleichwertiger Ausbildung mit einer vierjährigen Fachpraxis auszuweisen, die bis zum 30. September des Jahres der Hauptprüfung erbracht sein muss.
b) Als Fachpraxis gilt die Tätigkeit im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Dazu zählen auch andere qualifizierte Tätigkeiten, die einen Bezug zum Arbeitsgebiet Treuhand haben. Die Fachpraxis muss innerhalb der Schweiz erfolgt sein.
Hinweis
Die definitive Zulassungsprüfung für die eidg. Berufsprüfung wird von der Trägerorganisation treuhandbranche.ch durchgeführt: Abklärung für die Zulassung zur Prüfung