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A-Z (KV College)Gut zu Wissen - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausbildung am KV College® (kaufmännischer Vorkurs, 10. Schuljahr, Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Kauffrau / Kaufmann B-Profil, E-Profil, M-Profil, Detailhandelsfachfrau, Detailhandelsfachmann) AdressenHSO Schulen Zürich AG HSO Schulen Thun Bern AG HSO Schulen Thun Bern AG HSO Schulen Luzern AG HSO Schulen St. Gallen AG Allgemeine GeschäftsbedingungenDie hier definierten Bestimmungen sind integrierender Bestandteil Ihrer Ausbildungsvereinbarung mit der HSO. Bitte sorgfältig lesen. Änderungen vorbehalten!Seit Herbst 2003 gilt die Neue Kaufmännische Grundbildung (NKG), die neue Grundbildung des Detailhandels ist seit August 2005 in Kraft. Anpassungen hinsichtlich Lehrprogramm, Daten, Schulgeldregelung usw. bleiben der HSO – auch für laufende Lehrgänge – jederzeit vorbehalten. AnmeldungDie Anmeldung erfolgt mittels Formular, welches Sie in der Broschüre finden oder via Internet. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der HSO bestätigen wir Ihnen schriftlich die Aufnahme in die Schule. Das Ergebnis der Aufnahmeabklärung bleibt vorbehalten. AufgabenReservieren Sie sich für Hausaufgaben und Vorbereitungen je nach Ausbildung etwa 8 –12 Stunden pro Woche. Ausbildungsbeitraege.chAuf ausbildungsbeitraege.ch wurden die wichtigsten Informationen rund um das Stipendienwesen in der Schweiz gesammelt. AusbildungsvertragLiegen Ihre Anmeldung und die Aufnahmebestätigung der HSO vor, gilt der Ausbildungsvertrag als formell abgeschlossen. Auflösung, Änderungen und Ergänzungen haben immer schriftlich (per Einschreiben) zu erfolgen. Nach Vertragsabschluss gelten folgende Fristen und Regelungen für dessen Auflösung: Kündigungsregelung
Das Schulgeld bezieht sich auf das jeweils 1. Schulsemester. Nach Schuleintritt ist eine vorzeitige Auflösung des Ausbildungsvertrags nur auf Ende des Semesters mittels eingeschriebenen Briefes bis spätestens 6 Wochen vor Semesterschluss möglich. Die für die Kündigung gültigen Semesterschlussdaten der Lehrgänge am HSO KV College®
Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Unfall usw., besteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes. Bei verspäteter Überweisung von Schulgeld wird nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% (zuzüglich Mahngebühren von CHF 20.– bzw. CHF 50.–) in Rechnung gestellt. Ausbildungsprogramm (Änderungen)Die HSO kann Klassen mit ungenügender Teilnehmerzahl zeitlich verschieben, zusammenlegen, den Studierenden den Lehrgang zu einem höheren Tarif vorschlagen, Klassen auflösen oder unter Rückzahlung des Schulgeldes einen Lehrgang kurzfristig auch absagen. Aus organisatorischen Gründen bleiben Lehrerwechsel vor oder während der Schulzeit vorbehalten. Ebenso kann die HSO ohne Voranzeige Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation vornehmen. Bildung Detailhandel SchweizDie Dachorganisation Bildung Detailhandel Schweiz (www.bds-fcs.ch) ist in der Gestaltung der neuen beruflichen Grundbildung «Detailhandelsfachfrau, Detailhandelsfachmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis» federführend. EintrittHerzlich willkommen an der HSO. Alle nötigen Informationen für Ihren Schulbesuch (z.B. Stundenplan) erhalten Sie kurz vor Schulbeginn oder spätestens am ersten Schultag. Allgemeine Mitteilungen, Prüfungsreglemente, interne Regelungen usw. werden am Anschlagbrett publiziert. Bitte regelmässig beachten. FerienIn Anlehnung an den lokalen Ferienkalender www.ides.ch/ferienliste/mainFe_d.html Zürich: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 2 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 3 Wochen. Thun: Frühjahr 3 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Woche. Bern: Frühjahr 3 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Woche. St.Gallen: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Woche. Luzern: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 2 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 3 Wochen. Änderungen bleiben der HSO vorbehalten! Ihre Teilnahme am UnterrichtUnsere Erfolgsstatistiken beweisen: Lernerfolg und lückenloser Unterrichtsbesuch stehen in direktem Zusammenhang. Bitte haben Sie darum Verständnis dafür, dass im Interesse eines geordneten Schulbetriebes Ihre Teilnahme am Unterricht durch die Lehrer/innen protokolliert wird. Alle Absenzen sind anhand des Absenzenbüchleins schriftlich beim Sekretariat zu entschuldigen wobei bei Jugendlichen unter 18 Jahren zusätzlich die Unterschrift der Eltern verlangt wird. Die Schulleitung behält sich vor, Studierende mit Absenzen von mehr als 10% der Unterrichtsstunden pro Semester nicht zu den Abschlussprüfungen zuzulassen. IGKG ZueriInteressengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Zürich IGKG BernInteressengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Bern IGKG St.Gallen-Appenzell und Fürstentum LiechtensteinInteressengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung St.Gallen IGKG LuzernInteressengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Luzern-Obwalden-Nidwalden LehrmittelSämtliche Lehrmittel sind im Schulgeld inbegriffen! Studierende erlangen erst dann das Eigentum an den Lehrmitteln, wenn das Semesterschulgeld zu 100% überwiesen wurde. Die Lehrmittel können in der Regel eine Woche vor Schulbeginn bei uns abgeholt werden. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Einladung. Praktikumsdienst HSODie HSO unternimmt grosse Anstrengungen für die Vermittlung der für die Ausbildung notwendigen Praktika. Das heisst, unsere Studierenden im KV College werden bei der schwierigen und zeitaufwändigen Stellensuche aktiv durch die Schulverwaltung unterstützt. Damit der HSO-Vermittlungsdienst für Praktikumsstellen in Anspruch genommen werden kann, müssen die Bedingungen gemäss Rubrik «Semesterübertritt» erfüllt sein. Im Weiteren werden folgende Bedingungen gestellt:
Es bleibt der Schulleitung vorbehalten, für Studierende, welche einen oder mehrere der vorgängig aufgeführten Punkte nicht einhalten, keine Praktikumsstelle zu vermitteln. Ebenso verlieren Studierende ihren Anspruch auf Unterstützung durch die HSO, welche trotz mehrerer Vorstellungstermine bei unseren Betrieben keine Aufnahme in ein Praktikum finden oder durch eigenes Verschulden aus dem Praktikum ausscheiden. Gemäss dem HSO-System für die Ausbildung zum «Handelsdiplom VSH mit Praktikum» bezahlen die Unternehmen anstelle eines Lohns den Praktikantinnen und Praktikanten das Schulgeld für den Begleitunterricht in den Praktikumssemestern. Wird kein Praktikum absolviert, so geht das Schulgeld zulasten des/der Studierenden. Promotion BerufsabschlüsseNach dem «Kaufm. Basisjahr» (Bürofachdiplom VSH) besteht die Möglichkeit, die Ausbildung weiterzuführen zum Handelsdiplom VSH, zum Eidg. Fähigkeitszeugnis als Kauffrau / Kaufmann oder zum Eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
Für einen Übertritt ins KV E-Profil (Erweiterte Grundausbildung) gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen:
Studierende, welche nach dem kaufmännischen Basisjahr das Bürofachdiplom VSH nicht bestehen, können nach Möglichkeit und in Absprache mit der Schulleitung zu Sonderkonditionen repetieren. Siehe Rubrik «Repetition/ Nachprüfungen». Es bleibt der Schulleitung vorbehalten, Studierende mit fortgesetzt kritischen Leistungen nur provisorisch zu bestätigen und bei Nichteinhaltung der vereinbarten schulischen Vorgaben nicht zu Schlussprüfungen zuzulassen. Prüfungen und ZeugnisseWährend der Semester finden in allen Fächern obligatorische Prüfungen statt. Bei Absenzen müssen diese kostenpflichtig nachgeholt werden. Nachprüfungsgutscheine sind beim Sekretariat gegen Entgelt zu beziehen. Die Abgabe der Zeugnisse erfolgt zum Ende des 1. Quartals bzw. zum Ende eines jeden Semesters (jeweils nach den Ferien). Neben den Noten werden auch der Promotionsstatus und Absenzen aufgeführt. Werden Prüfungen ohne plausiblen Grund verpasst, so wird als Prüfungsergebnis die Note 1,0 eingetragen. Zeugnisse werden nur dann erstellt, wenn alle erforderlichen Erfahrungs- und Endprüfungen abgelegt wurden. Das Absolvieren der Praktika ist Bedingung für die Zulassung zu den Schlussprüfungen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss Prüfungsreglement der HSO. ReferenzauskünfteFalls Sie dies wünschen, sind Schulleitung und Lehrer/innen gerne bereit, bezüglich Ihrer Person Referenzauskünfte gegenüber möglichen Arbeitgebern zu erteilen. Repetition/NachprüfungenWerden die Diplomprüfungen wegen ungenügender Leistung nicht bestanden, kann im folgenden oder darauf folgenden Semester die Schule repetiert und die Prüfungen nachgeholt werden (nur Fächer mit ungenügenden Noten). Siehe hierzu auch Rubrik «Promotion Berufsabschlüsse» Bei Repetition eines Semesters reduziert sich das Schulgeld auf 50%! SemesterdatenFrühjahrssemester: Sport- bis Sommerferien Herbstsemester: Sommer- bis Sportferien Für die Einhaltung der sechswöchigen Kündigungsfrist per Semesterende beachten Sie bitte die formellen Semesterschlussdaten gemäss Rubrik «Ausbildungsvertrag». SemesterübertrittIm Interesse der Studierenden orientiert sich die Schule am Leistungsprinzip. In das nächsthöhere Semester kann übertreten, wer folgende Bedingungen erfüllt:
StundenplanDen Stundenplan erhalten Sie rechtzeitig vor Schuleintritt zugesandt. Die folgenden Stundenpläne werden jeweils auf Semesterwechsel bereitgestellt. Die Einteilung des Stundenplans und allfällige Änderungen bleiben der Schulleitung vorbehalten. UnfallversicherungDie Versicherung ist Sache der Studierenden, auch während der Praktika. Die HSO lehnt jegliche Haftung ab. Bitte überprüfen Sie vor Schulantritt Ihren Versicherungsschutz. VSHVerband Schweizerischer Handelsschulen Der VSH ist ein Teilverband des VSP Verband Schweizerischer Privatschulen (siehe nebenstehend). Sowohl das Bürofachdiplom VSH als auch das Handelsdiplom VSH sind gesamtschweizerisch anerkannt, unterstehen der verbandsinternen Prüfungskommission und sind geschützte Titel. VSPVerband Schweizerischer Privatschulen |