A-Z (KV College)

Gut zu Wissen - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausbildung am KV College® (kaufmännischer Vorkurs, 10. Schuljahr, Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Kauffrau / Kaufmann B-Profil, E-Profil, M-Profil, Detailhandelsfachfrau, Detailhandelsfachmann)

Adressen

HSO Schulen Zürich AG
Andreasstrasse 15, 8050 Zürich, Schweiz
T +41 43 205 05 05, F +41 43 205 05 06
info@hso.ch / Zum Lageplan

HSO Schulen Thun Bern AG
Aarestrasse 38B, 3600 Thun, Schweiz
T +41 33 225 44 55, F +41 33 225 44 59
thun@hso.ch / Zum Lagepan

HSO Schulen Thun Bern AG
Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern, Schweiz
T +41 31 312 64 64, F +41 31 312 74 74
bern@hso.ch / Zum Lagepan

HSO Schulen Luzern AG
Weinmarkt 9, 6004 Luzern, Schweiz
T +41 41 500 50 50, F +41 41 500 50 51
luzern@hso.ch / Zum Lagepan

HSO Schulen St. Gallen AG
St. Leonhardstrasse 74-76, 9000 St. Gallen, Schweiz
T +41 71 272 11 33, F +41 71 272 11 32
st.gallen@hso.ch / Zum Lagepan

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier definierten Bestimmungen sind integrierender Bestandteil Ihrer Ausbildungsvereinbarung mit der HSO. Bitte sorgfältig lesen.

Änderungen vorbehalten!

Seit Herbst 2003 gilt die Neue Kaufmännische Grundbildung (NKG), die neue Grundbildung des Detailhandels ist seit August 2005 in Kraft. Anpassungen hinsichtlich Lehrprogramm, Daten, Schulgeldregelung usw. bleiben der HSO – auch für laufende Lehrgänge – jederzeit vorbehalten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mittels Formular, welches Sie in der Broschüre finden oder via Internet.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der HSO bestätigen wir Ihnen schriftlich die Aufnahme in die Schule. Das Ergebnis der Aufnahmeabklärung bleibt vorbehalten.

Aufgaben

Reservieren Sie sich für Hausaufgaben und Vorbereitungen je nach Ausbildung etwa 8 –12 Stunden pro Woche.

Ausbildungsbeitraege.ch

Auf ausbildungsbeitraege.ch wurden die wichtigsten Informationen rund um das Stipendienwesen in der Schweiz gesammelt.

Ausbildungsvertrag

Liegen Ihre Anmeldung und die Aufnahmebestätigung der HSO vor, gilt der Ausbildungsvertrag als formell abgeschlossen. Auflösung, Änderungen und Ergänzungen haben immer schriftlich (per Einschreiben) zu erfolgen. Nach Vertragsabschluss gelten folgende Fristen und Regelungen für dessen Auflösung:

Kündigungsregelung
Erfolgt die Kündigung bis

  • 5 Tage nach Anmeldedatum: Kein geschuldetes Schulgeld
  • 60 Tage vor Schuleintritt: 40% geschuldetes Schulgeld
  • 30 Tage vor Schuleintritt: 80% geschuldetes Schulgeld
  • Weniger als 30 Tage vor Schuleintritt: 100% geschuldetes Schulgeld

Das Schulgeld bezieht sich auf das jeweils 1. Schulsemester.

Nach Schuleintritt ist eine vorzeitige Auflösung des Ausbildungsvertrags nur auf Ende des Semesters mittels eingeschriebenen Briefes bis spätestens 6 Wochen vor Semesterschluss möglich. Die für die Kündigung gültigen Semesterschlussdaten der Lehrgänge am HSO KV College®

  • 31. Januar 200X als Ende Herbstsemester
  • 31. Juli 200X als Ende Sommersemester

Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Unfall usw., besteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes. Bei verspäteter Überweisung von Schulgeld wird nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% (zuzüglich Mahngebühren von CHF 20.– bzw. CHF 50.–) in Rechnung gestellt.

Ausbildungsprogramm (Änderungen)

Die HSO kann Klassen mit ungenügender Teilnehmerzahl zeitlich verschieben, zusammenlegen, den Studierenden den Lehrgang zu einem höheren Tarif vorschlagen, Klassen auflösen oder unter Rückzahlung des Schulgeldes einen Lehrgang kurzfristig auch absagen. Aus organisatorischen Gründen bleiben Lehrerwechsel vor oder während der Schulzeit vorbehalten. Ebenso kann die HSO ohne Voranzeige Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation vornehmen.

Bildung Detailhandel Schweiz

Die Dachorganisation Bildung Detailhandel Schweiz (www.bds-fcs.ch) ist in der Gestaltung der neuen beruflichen Grundbildung «Detailhandelsfachfrau, Detailhandelsfachmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis» federführend.

Eintritt

Herzlich willkommen an der HSO. Alle nötigen Informationen für Ihren Schulbesuch (z.B. Stundenplan) erhalten Sie kurz vor Schulbeginn oder spätestens am ersten Schultag. Allgemeine Mitteilungen, Prüfungsreglemente, interne Regelungen usw. werden am Anschlagbrett publiziert. Bitte regelmässig beachten.

Ferien

In Anlehnung an den lokalen Ferienkalender www.ides.ch/ferienliste/mainFe_d.html

Zürich: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 2 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 3 Wochen.

Thun: Frühjahr 3 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Woche.

Bern: Frühjahr 3 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Woche.

St.Gallen: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Woche.

Luzern: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 2 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 3 Wochen.

Änderungen bleiben der HSO vorbehalten!

Ihre Teilnahme am Unterricht

Unsere Erfolgsstatistiken beweisen: Lernerfolg und lückenloser Unterrichtsbesuch stehen in direktem Zusammenhang. Bitte haben Sie darum Verständnis dafür, dass im Interesse eines geordneten Schulbetriebes Ihre Teilnahme am Unterricht durch die Lehrer/innen protokolliert wird. Alle Absenzen sind anhand des Absenzenbüchleins schriftlich beim Sekretariat zu entschuldigen wobei bei Jugendlichen unter 18 Jahren zusätzlich die Unterschrift der Eltern verlangt wird. Die Schulleitung behält sich vor, Studierende mit Absenzen von mehr als 10% der Unterrichtsstunden pro Semester nicht zu den Abschlussprüfungen zuzulassen.

IGKG Zueri

Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Zürich
Gubelhangstrasse 9, 8050 Zürich
Tel. 043 205 02 90, www.igkg-zueri.ch

IGKG Bern

Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Bern
Schwanengasse 9, 3011 Bern
Tel. 031 311 80 48, www.igkg-be.ch

IGKG St.Gallen-Appenzell und Fürstentum Liechtenstein

Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung St.Gallen
Oberer Graben 12, 9001 St. Gallen
Tel. 071 228 10 40, www.igkg-sg.ch

IGKG Luzern

Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Luzern-Obwalden-Nidwalden
Kapellgasse 21, 6005 Zürich
Tel. 041 410 28 90, www.igkgluownw.ch

Lehrmittel

Sämtliche Lehrmittel sind im Schulgeld inbegriffen! Studierende erlangen erst dann das Eigentum an den Lehrmitteln, wenn das Semesterschulgeld zu 100% überwiesen wurde. Die Lehrmittel können in der Regel eine Woche vor Schulbeginn bei uns abgeholt werden. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Einladung.

Praktikumsdienst HSO

Die HSO unternimmt grosse Anstrengungen für die Vermittlung der für die Ausbildung notwendigen Praktika. Das heisst, unsere Studierenden im KV College werden bei der schwierigen und zeitaufwändigen Stellensuche aktiv durch die Schulverwaltung unterstützt. Damit der HSO-Vermittlungsdienst für Praktikumsstellen in Anspruch genommen werden kann, müssen die Bedingungen gemäss Rubrik «Semesterübertritt» erfüllt sein.

Im Weiteren werden folgende Bedingungen gestellt:

  • Benehmen, Verhalten und Kleidung bieten keinen Anlass zu Beanstandungen
  • Die schulischen Leistungen an der HSO weisen eine Gesamtdurchschnittsnote von über 4,5 auf, bei weniger als drei Noten unter 4,0 und keiner Fachnote unter 3,0.
  • Erfolgreiche Promotion
  • Deutlicher Wille, sich für die Tätigkeit in einem Unternehmen zu engagieren
  • Schulgeldzahlungen nicht im Rückstand
  • Unterricht reglementskonform besucht
  • Ausländer/innen verfügen über eine gültige Aufenthaltsbewilligung (mind. Status C)

Es bleibt der Schulleitung vorbehalten, für Studierende, welche einen oder mehrere der vorgängig aufgeführten Punkte nicht einhalten, keine Praktikumsstelle zu vermitteln. Ebenso verlieren Studierende ihren Anspruch auf Unterstützung durch die HSO, welche trotz mehrerer Vorstellungstermine bei unseren Betrieben keine Aufnahme in ein Praktikum finden oder durch eigenes Verschulden aus dem Praktikum ausscheiden. Gemäss dem HSO-System für die Ausbildung zum «Handelsdiplom VSH mit Praktikum» bezahlen die Unternehmen anstelle eines Lohns den Praktikantinnen und Praktikanten das Schulgeld für den Begleitunterricht in den Praktikumssemestern. Wird kein Praktikum absolviert, so geht das Schulgeld zulasten des/der Studierenden.

Promotion Berufsabschlüsse

Nach dem «Kaufm. Basisjahr» (Bürofachdiplom VSH) besteht die Möglichkeit, die Ausbildung weiterzuführen zum Handelsdiplom VSH, zum Eidg. Fähigkeitszeugnis als Kauffrau / Kaufmann oder zum Eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann.

Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Erfolgreicher Abschluss der Prüfungen zum «Bürofachdiplom VSH»
  • Vorhandener freier Studienplatz
  • Die Bestimmungen gemäss Rubrik «Semesterübertritt» sind vollumfänglich eingehalten.

Für einen Übertritt ins KV E-Profil (Erweiterte Grundausbildung) gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen:

  • Das Diplom VSH muss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,5 bestanden werden, wobei keine Fachnote ungenügend bzw. unter 4,0 sein darf.
  • Das Wahlpflichtfach «Französisch» muss belegt worden sein.
  • Vorhandener freier Studienplatz

Studierende, welche nach dem kaufmännischen Basisjahr das Bürofachdiplom VSH nicht bestehen, können nach Möglichkeit und in Absprache mit der Schulleitung zu Sonderkonditionen repetieren. Siehe Rubrik «Repetition/ Nachprüfungen». Es bleibt der Schulleitung vorbehalten, Studierende mit fortgesetzt kritischen Leistungen nur provisorisch zu bestätigen und bei Nichteinhaltung der vereinbarten schulischen Vorgaben nicht zu Schlussprüfungen zuzulassen.

Prüfungen und Zeugnisse

Während der Semester finden in allen Fächern obligatorische Prüfungen statt. Bei Absenzen müssen diese kostenpflichtig nachgeholt werden. Nachprüfungsgutscheine sind beim Sekretariat gegen Entgelt zu beziehen. Die Abgabe der Zeugnisse erfolgt zum Ende des 1. Quartals bzw. zum Ende eines jeden Semesters (jeweils nach den Ferien). Neben den Noten werden auch der Promotionsstatus und Absenzen aufgeführt. Werden Prüfungen ohne plausiblen Grund verpasst, so wird als Prüfungsergebnis die Note 1,0 eingetragen. Zeugnisse werden nur dann erstellt, wenn alle erforderlichen Erfahrungs- und Endprüfungen abgelegt wurden. Das Absolvieren der Praktika ist Bedingung für die Zulassung zu den Schlussprüfungen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss Prüfungsreglement der HSO.

Referenzauskünfte

Falls Sie dies wünschen, sind Schulleitung und Lehrer/innen gerne bereit, bezüglich Ihrer Person Referenzauskünfte gegenüber möglichen Arbeitgebern zu erteilen.

Repetition/Nachprüfungen

Werden die Diplomprüfungen wegen ungenügender Leistung nicht bestanden, kann im folgenden oder darauf folgenden Semester die Schule repetiert und die Prüfungen nachgeholt werden (nur Fächer mit ungenügenden Noten). Siehe hierzu auch Rubrik «Promotion Berufsabschlüsse» Bei Repetition eines Semesters reduziert sich das Schulgeld auf 50%!

Semesterdaten

Frühjahrssemester: Sport- bis Sommerferien Herbstsemester: Sommer- bis Sportferien Für die Einhaltung der sechswöchigen Kündigungsfrist per Semesterende beachten Sie bitte die formellen Semesterschlussdaten gemäss Rubrik «Ausbildungsvertrag».

Semesterübertritt

Im Interesse der Studierenden orientiert sich die Schule am Leistungsprinzip. In das nächsthöhere Semester kann übertreten, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die Summe der Absenzen darf 10 % der Anzahl Lektionen pro Semester nicht übersteigen.
  • Das jeweilige Semesterzeugnis muss vollständig sein, d.h. es müssen sämtliche, von den Lehrern geforderten Prüfungen resp. Noten eingeholt werden.
  • Die schulischen Leistungen weisen eine Gesamtdurchschnittsnote von über 4,5 auf, bei weniger als drei Noten unter 4,0 und keine Fachnoten unter 3,0.
  • Benehmen, Charakter und Kleidung bieten keinen Anlass für Beanstandungen.

Stundenplan

Den Stundenplan erhalten Sie rechtzeitig vor Schuleintritt zugesandt. Die folgenden Stundenpläne werden jeweils auf Semesterwechsel bereitgestellt. Die Einteilung des Stundenplans und allfällige Änderungen bleiben der Schulleitung vorbehalten.

Unfallversicherung

Die Versicherung ist Sache der Studierenden, auch während der Praktika. Die HSO lehnt jegliche Haftung ab. Bitte überprüfen Sie vor Schulantritt Ihren Versicherungsschutz.

VSH

Verband Schweizerischer Handelsschulen
Mitteldorfweg 17, 8915 Hausen am Albis
Telefon 044 764 36 26
www.handelsschulverband.ch

Der VSH ist ein Teilverband des VSP Verband Schweizerischer Privatschulen (siehe nebenstehend). Sowohl das Bürofachdiplom VSH als auch das Handelsdiplom VSH sind gesamtschweizerisch anerkannt, unterstehen der verbandsinternen Prüfungskommission und sind geschützte Titel.

VSP

Verband Schweizerischer Privatschulen
Hotelgasse 1, 3000 Bern 7
Telefon 031 328 40 50
www.swiss-schools.ch

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Broschüre KV College für Kaufmännischer Vorkurs, 10. Schuljahr, Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Kaufmann / Kauffrau B-Profil, Detailhandel mit eidg. FZ und KV LAP Kurs und Infos zu Praktikum
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