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Technischer Kaufmann / Kauffrau (Kombi)mit eidg. Fachausweis (TK) Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau (Kombi, inkl. VSH Voraussetzungen)Industrie- und Technologieunternehmungen, aber auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe, benötigen technisch und kaufmännisch qualifizierte Mitarbeiter/innen, um gegenüber der Konkurrenz zu bestehen. Nebst kaufmännischem Basiswissen erarbeiten Sie sich in der Weiterbildung zum technischen Kaufmann resp. zur technischen Kauffrau planerisches und führungstechnisches Know-how. Mit der breiten Wirtschafts- und Führungsausbildung eröffnen sich Ihnen vielfältige berufliche Chancen. Wegleitend ist das eidg. Prüfungsreglement des BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Für das Ablegen der eidg. Prüfungen beachten Sie bitte die besonderen Zulassungsbedingungen. In der Variante TK-Kombi inkl. VSH erwerben die Teilnehmer bereits nach 2 Jahren das attraktive Handelsdiplom VSH. Der TK-Lehrgang ist optimal an die Ausbildung an der Handelsschule der HSO angepasst. Studierende können bereits ab dem 3. (Einstieg Handelsschule im Frühling) bzw. 4. Semester (Einstieg Handelsschule im Herbst) der HSO Handelsschule zusätzlich den TK-Unterricht belegen und so innert kürzester Zeit nach dem VSH-Abschluss auch den eidg. Fachausweis als technischer Kaufmann resp. technische Kauffrau erlangen. Bei Fragen nehmen Sie bitte die Gelegenheit zur persönlichen Beratung durch die Schulleitung wahr und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Lernzielkontrollen Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau
Prüfungszulassungen Technischer Kaufmann / Technische KauffrauDie Diplomprüfungen als Technischer Kaufmann und Technische Kauffrau sind eidgenössisch anerkannt und werden jeweils im Herbst extern durchgeführt. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten den eidg. Fachausweis Technische Kauffrau bzw. Technischer Kaufmann. Gemäss Prüfungsreglement SVTK wird zur eidgenössischen Prüfung zugelassen, wer
Ausnahmebewilligungen kann die Prüfungskommission SVTK bei Fehlen einer dieser Vorraussetzungen erteilen (z.B. Fehlen einer eidg. anerkannten Berufslehre). Die HSO unterstützt Sie gerne bei den für die Zulassungsbewilligungen notwendigen Vorabklärungen. |