Technischer Kaufmann / Kauffrau (Kombi)

mit eidg. Fachausweis (TK)

Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau (Kombi, inkl. VSH Voraussetzungen)

Industrie- und Technologieunternehmungen, aber auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe, benötigen technisch und kaufmännisch qualifizierte Mitarbeiter/innen, um gegenüber der Konkurrenz zu bestehen. Nebst kaufmännischem Basiswissen erarbeiten Sie sich in der Weiterbildung zum technischen Kaufmann resp. zur technischen Kauffrau planerisches und führungstechnisches Know-how. Mit der breiten Wirtschafts- und Führungsausbildung eröffnen sich Ihnen vielfältige berufliche Chancen. Wegleitend ist das eidg. Prüfungsreglement des BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Für das Ablegen der eidg. Prüfungen beachten Sie bitte die besonderen Zulassungsbedingungen.

In der Variante TK-Kombi inkl. VSH erwerben die Teilnehmer bereits nach 2 Jahren das attraktive Handelsdiplom VSH.

Der TK-Lehrgang ist optimal an die Ausbildung an der Handelsschule der HSO angepasst. Studierende können bereits ab dem 3. (Einstieg Handelsschule im Frühling) bzw. 4. Semester (Einstieg Handelsschule im Herbst) der HSO Handelsschule zusätzlich den TK-Unterricht belegen und so innert kürzester Zeit nach dem VSH-Abschluss auch den eidg. Fachausweis als technischer Kaufmann resp. technische Kauffrau erlangen. Bei Fragen nehmen Sie bitte die Gelegenheit zur persönlichen Beratung durch die Schulleitung wahr und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Lernzielkontrollen Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau

  • mindestens eine schriftliche Prüfung pro Modul und Semester
  • interne schriftliche TK-Diplomprüfungen HSO (im Sinne einer realistischen Prüfungssimulation für die eidg. Prüfung)
  • Interne mündliche Diplomprüfungen
  • externe schriftliche und mündliche Diplomprüfungen, gemäss Prüfungsreglement SVTK (Schweiz. Verband Technischer Kaderleute)

Prüfungszulassungen Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau

Die Diplomprüfungen als Technischer Kaufmann und Technische Kauffrau sind eidgenössisch anerkannt und werden jeweils im Herbst extern durchgeführt. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten den eidg. Fachausweis Technische Kauffrau bzw. Technischer Kaufmann.

Gemäss Prüfungsreglement SVTK wird zur eidgenössischen Prüfung zugelassen, wer

  • in vollen bürgerlichen Rechten und Ehren steht,
  • Inhaber eines Fähigkeitsausweises ist und eine anerkannte Lehre mit mindestens dreijähriger Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen hat oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt,
  • sich über eine mindestens dreijährige technische Tätigkeit ausweisen kann (bei staatlich angeordneten Umschulungen kann die Anzahl geforderter Praxisjahre reduziert werden).

Ausnahmebewilligungen kann die Prüfungskommission SVTK bei Fehlen einer dieser Vorraussetzungen erteilen (z.B. Fehlen einer eidg. anerkannten Berufslehre).

Die HSO unterstützt Sie gerne bei den für die Zulassungsbewilligungen notwendigen Vorabklärungen.

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Kaderschule Broschüre für Abschlüsse technischer Kaufmann, Direktionsassistentin, Führungsfachmann und Führungsfachfrau, Wirtschaftsfachfrau resp. Wirtschaftsfachmann, Betriebswirtschafterin, Betriebswirtschafter
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Ausbildungsprogramm HSO/European
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