A-Z (Kaderschule)

Gut zu Wissen - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Adressen

HSO Schulen Zürich AG
Andreasstrasse 15, 8050 Zürich, Schweiz
T +41 43 205 05 05, F +41 43 205 05 06
info@hso.ch / Zum Lageplan

HSO Schulen Thun Bern AG
Aarestrasse 38B, 3600 Thun, Schweiz
T +41 33 225 44 55, F +41 33 225 44 59
thun@hso.ch / Zum Lagepan

HSO Schulen Thun Bern AG
Maulbeerstrasse 10, 3011 Bern, Schweiz
T +41 31 312 64 64, F +41 31 312 74 74
bern@hso.ch / Zum Lagepan

HSO Schulen Luzern AG
Weinmarkt 9, 6004 Luzern, Schweiz
T +41 41 500 50 50, F +41 41 500 50 51
luzern@hso.ch / Zum Lagepan

HSO Schulen St. Gallen AG
St. Leonhardstrasse 74-76, 9000 St. Gallen, Schweiz
T +41 71 272 11 33, F +41 71 272 11 32
st.gallen@hso.ch / Zum Lagepan

Änderungen vorbehalten

Alle angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren unterstehen einem ständigen Veränderungsprozess, der sich nicht im alleinigen Einflussbereich der Schule befindet. So ist es unter anderem auch möglich, dass Trägerverbände, Kommissionen und Behörden die Bedingungen zu einzelnen Ausbildungen und Prüfungen ändern und das Lehrgangskonzept der Schule in Ausnahmefällen auch während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden muss. Es bleibt der Schule vorbehalten, alle Parameter zu den Lehrgängen jederzeit anzupassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die in dieser Broschüre definierten Bestimmungen bilden den integrierten Bestandteil Ihrer Ausbildungsvereinbarung mit der HSO. Bitte sorgfältig lesen.

Anmeldung

Mittels Anmeldeformular, welches Sie in der Broschüre finden. Für die Lehrgänge der Englisch-Sprachschule, der Informatikschule und der Kommunikationsschule, verlangen Sie bitte die separaten Unterlagen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der HSO bestätigen wir Ihnen schriftlich die Aufnahme in die Schule.

Ausbildungsvertrag

Liegen Ihre Anmeldung und die Aufnahmebestätigung der HSO vor, ist der Ausbildungsvertrag formell abgeschlossen. Annullierungen, Kündigungen, Änderungen und Ergänzungen haben immer schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels gilt.

Nach Vertragsabschluss gelten folgende Fristen und Regelungen für dessen Auflösung:

Kündigungsregelung
Erfolgt die Kündigung bis

  • 5 Tage nach Anmeldedatum: Kein geschuldetes Schulgeld
  • 60 Tage vor Schuleintritt: 40% geschuldetes Schulgeld
  • 30 Tage vor Schuleintritt: 80% geschuldetes Schulgeld
  • Weniger als 30 Tage vor Schuleintritt: 100% geschuldetes Schulgeld

Das jeweilige Datum des Schuleintritts und die entsprechenden Semesterdaten sind aus dem Stundenplan ersichtlich. Als Schuleintritt gilt der 1. Ausbildungstag.

Kündigung nach Schuleintritt/Ausbildungsbeginn

  • Regelung für Lehrgänge mit Semesterplan: Eine Kündigung ist jeweils frühestens per Ende Semester (siehe Stundenplan) möglich. Wird die Kündigung nach Semesterbeginn eingereicht, so bleibt das Schulgeld für das ganze Semester geschuldet. Die Kündigung muss spätestens bis 6 Wochen vor Semesterschluss (siehe Stundenplan) erfolgen.
     
  • Die Kündigungsbestimmungen für die modularen Lehrgänge gelten analog zu den Lehrgängen nach Semesterlehrplan. Die Kündigung ist jeweils frühestens auf Ende eines Moduls möglich (siehe Stundenplan). Wird die Kündigung nach Modulbeginn eingereicht so wird das Schulgeld für das ganze Modul geschuldet. Die Kündigung muss spätestens bis 6 Wochen vor dem Modulende (siehe Stundenplan) erfolgen.

Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienstes, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung usw., besteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgeldes.

Bei verspäteter Überweisung vom Schulgeld wird nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% (zuzüglich Mahngebühren von CHF 20.– bzw. CHF 50.–) in Rechnung gestellt.

Aufgaben

Reservieren Sie sich für Hausaufgaben und Vorbereitungen etwa gleich viel Zeit wie Unterrichtsstunden pro Woche, mindestens jedoch vier Wochenstunden.

Ausbildungsprogramm

Die HSO kann Klassen mit ungenügender Teilnehmerzahl zeitlich verschieben, zusammenlegen, den Studierenden den Lehrgang zu einem höheren Tarif vorschlagen, Klassen auflösen oder unter Rückzahlung des Schulgeldes einen Lehrgang kurzfristig auch absagen. Aus organisatorischen Gründen bleiben Lehrerwechsel vor oder während der Schulzeit vorbehalten.

Ebenso kann die HSO ohne Voranzeige Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation vornehmen.

Eintritt

Herzlich willkommen an der HSO. Alle nötigen Informationen für Ihren Schulbesuch (z.B. Stundenplan) erhalten Sie kurz vor Schulbeginn oder spätestens am ersten Schultag.

Allgemeine Mitteilungen, Prüfungsreglemente, interne Regelungen usw. werden am Anschlagbrett publiziert.

european.ch

European Business School AG
Andreasstrasse 15, 8050 Zürich
T 0848 319 319, www.european.ch, zuerich@european.ch

European Business School AG
Aarestrasse 38B, 3600 Thun
T 033 225 44 50, www.european.ch, thun@european.ch

European Business School AG
St. Leonhardstr. 74-76, 9000 St. Gallen
T 071 344 44 11, www.european.ch, st.gallen@european.ch

Ferien

In Anlehnung an den lokalen Ferienkalender www.ides.ch/ferienliste/mainFe_d.html

Zürich: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 2 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 3 Wochen.

Thun: Frühjahr 3 Wochen, Sommer 5 Wochen, Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen, Sportferien 1 Wochen.

St. Gallen: Frühjahr 2 Wochen, Sommer 5 Wochen; Herbst 3 Wochen, Weihnachten 1-2 Wochen; Sportferien 1 Woche

Änderungen bleiben der HSO vorbehalten!

Die Lehrgänge der Kaderschule überschneiden sich teilweise mit den oben genannten Ferienzeiten. Bitte verlangen Sie die lehrgangsspezifischen Daten.

Ihre Teilnahme am Unterricht

Unsere Erfolgsstatistiken beweisen: Lernerfolg und lückenloser Unterrichtsbesuch stehen in direktem Zusammenhang. Bitte haben Sie darum Verständnis dafür, dass im Interesse eines geordneten Schulbetriebes Ihre Teilnahme am Unterricht durch die Lehrer/innen protokolliert wird. Die Schulleitung behält sich vor, Studierende mit Absenzen von mehr als 10% der Unterrichtsstunden pro Semester nicht zu den Abschlussprüfungen zuzulassen. Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienstes, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung usw. melden Sie bitte dem Sekretariat.

KV Schweiz

Kaufmännischer Verband Schweiz.
Zentralsekretariat, Höhere Prüfungen
Hans Huber-Strasse 4, 8027 Zürich
Tel. 044 283 45 45, www.skv.ch

Lehrmittel

Sämtliche Lehrmittel sind im Schulgeld inbegriffen! Studierende erlangen erst dann das Eigentum an den Lehrmitteln, wenn das Semesterschulgeld zu 100% überwiesen wurde.

Prüfungen/Zeugnisse/Diplome

Während der Semester finden in allen Fächern obligatorische Prüfungen statt. In der Kaderschule werden keine Nachprüfungen organisiert.

Werden Prüfungen ohne plausiblen Grund verpasst, so erfolgt als Prüfungsergebnis der Eintrag der Note 1. Semester- und Diplomzeugnisse können nur dann ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Erfahrungs- und Endprüfungen abgelegt wurden. Diplomiert werden nur Studierende, die einen genügenden Durchschnitt erreicht, die vorgeschriebenen Fächer absolviert sowie die Bedingungen des HSO-Prüfungsreglementes erfüllt haben.

Referenzauskünfte

Schulleitung und Lehrer/innen sind gerne bereit, Referenzauskünfte zu erteilen.

Repetition/Nachprüfungen

Werden Prüfungen wegen ungenügender Leistung nicht bestanden, kann im folgenden Semester repetiert und die Prüfungen nachgeholt werden. Bei Repetition eines Semesters reduziert sich das Schulgeld um 50%!

Semesterdaten

Frühjahrssemester: Sport- bis Sommerferien Herbstsemester: Sommer- bis Sportferien Bei Lehrgängen, welche zu eidgenössischen Abschlüssen führen, können – im Sinne einer optimalen Organisation – Kurs- und Semesterbeginn voneinander abweichen. Bitte verlangen Sie die lehrgangsspezifischen Daten.

Semesterübertritt

Im Interesse der Studierenden orientiert sich die Schule am Leistungsprinzip. In das nächst höhere Semester kann übertreten, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die Summe der Absenzen darf 10% der Anzahl Lektionen pro Semester nicht übersteigen. 
  • Das jeweilige Semesterzeugnis muss vollständig sein, d.h. es müssen sämtliche, von den Lehrern geforderten Prüfungen resp. Noten eingeholt werden. 
  • Die schulischen Leistungen weisen eine genügende Gesamtdurchschnittsnote auf, (4,0 und höher).

SIS Student-Information-System

Mit dem Beginn Ihrer Ausbildung an der HSO erhalten Sie Zugang zum SIS Studenten- Informations-System. Das SIS ist unser schuleigener Internetserver (www.sis.hso.ch), der Sie mit wichtigen Informationen und verschiedenen Kommunikationsmitteln durchs Studium begleitet. So verfügen Sie im SIS über eine eigene E-Mail-Adresse (Web- Account), versenden SMS, nutzen den Live Chat für Ihren Kontakt mit anderen Studierenden und Lehrern und platzieren Ihre Meinung, Fragen und Antworten im Forum. Die Nutzung des SIS macht Spass, fördert die Kommunikation unter Studierenden und Lehrern und motiviert Sie zu Ihrem persönlichen Lernerfolg. 

SGV

Schweizerischer Gewerbeverband
Prüfungssekretariat HFP Betriebswirtschafter
Postfach 8166, 3001 Bern
www.sgv-usam.ch Tel. 031 388 51 51, Fax 031 381 57 65

SMC

Schweizerischer Marketing Club
Baslerstrasse 32, 4600 Olten
Tel. 0848 762 267, www.smc-cms.ch 

SVF

Schweiz. Vereinigung für Führungsausbildung
Hotelgasse 1, 3000 Bern
Tel. 031 328 40 67, www.svf-asfc.ch elisabeth.zillig@bluewin.ch

SVTK

Schweiz. Verband für Technische Kaderleute
Postfach, 3506 Grosshöchstetten
Tel. 031 711 31 52, www.svtk.ch 

Studentenausweis (Student-ID)

Eine Aus- und Weiterbildung ist immer auch mit zeitlichen und finanziellen Entbehrungen verbunden. Als Studierende/r der HSO erhalten Sie eine elektronische Student-ID. Dieser Studentenausweis bietet Ihnen verschiedene Funktionen und Vergünstigungen: Studentenpreise für Kino, Ausstellungen, Museen, Reisen, Restaurant, Softwarekauf usw., die Zugangsdaten für das SIS Student-Information-System, ein aufladbarer Chip für den bargeldlosen Bezug von Ess- und Trinkwaren in unserer Student Lounge und von Fotokopien und einen elektronischen Schlüssel für den Zugang zum Bildungszentrum der HSO.

Stundenplan

Die Einteilung des Stundenplans und allfällige Änderungen bleiben der Schulleitung vorbehalten.

Unfallversicherung

Die Versicherung ist Sache der Studierenden. Die HSO lehnt jegliche Haftung ab.

VSH/VSK

Verband Schweiz. Handelsschulen
Verband Schweiz. Kaderschulen
Mitteldorfweg 17, 8915 Hausen am Albis
Tel. 044 764 36 26
www.handelsschulverband.ch,
www.kaderschulverband.ch

VSH und VSK sind Teilverbände des VSP (Verband Schweizerischer Privatschulen). Sowohl das Bürofachdiplom VSH, das Handelsdiplom VSH als auch das Höhere Wirtschaftsdiplom VSK sind gesamtschweizerisch anerkannt, unterstehen der verbandsinternen Prüfungskommission und sind gesetzlich geschützte Titel.

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Kaderschule Broschüre für Abschlüsse technischer Kaufmann, Direktionsassistentin, Führungsfachmann und Führungsfachfrau, Wirtschaftsfachfrau resp. Wirtschaftsfachmann, Betriebswirtschafterin, Betriebswirtschafter
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