Die HSO SCHULEN und die EUROPEAN BUSINESS SCHOOL führen eidgenössische Bildungsprogramme. Aus- und Weiterbildungen welche zu staatlich anerkannten Abschlüssen führen, werden in einigen Kantonen mit finanziellen Beiträgen gefördert. Je nachdem ob es sich um eine Ausbildung oder Weiterbildung handelt, können unterschiedliche finanzielle Hilfen beansprucht werden.
Teilnehmende einer Ausbildung am HSO KV College können je nach finanzieller Situation Stipendien beantragen. Teilnehmende eines Weiterbildungsprogramms der HSO und der EUROPEAN Business School können je nach Lehrgang, Kanton und Wohnsitz in den Genuss von Bildungszuschüssen für reduzierte Schulgelder kommen.
A) Prozess Stipendien (Ausbildung)
B) Prozess Förderbeiträge (Weiterbildung)
Bedingungen für den Erhalt von Fördergeldern
Die Bedingungen für den Erhalt von Fördergeldern für Bildung sind in jedem Kanton anders geregelt. Ob und in welcher Höhe eine Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig davon, ob der betreffende Kanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV folgt, ob die sich weiterbildende Person während mindestens zwei Jahren in selbigem Kanton den Wohnsitz hatte und ob für die gewählte Weiterbildung überhaupt finanzielle Unterstützungsleistungen vorgesehen sind.
Erläuterungen zum Prozess Förderbeiträge (Weiterbildung)
Um von den kantonalen Bildungsbeiträgen zu profitieren, muss die Schule für jeden Studierenden bei den Behörden einen Studiennachweis und eine Wohnsitzbestätigung einreichen.
Da die Behörden die Auszahlung von kantonalen Förderbeiträgen für jeden Studierenden einzeln überprüfen müssen, kann bis zur Leistung von Beitragszahlungen einige Zeit verstreichen. Deshalb bezahlen alle Studierenden immer die gesamte Studiengebühr für ein Semester und erhalten allfällige Beitragszahlungen ans Schulgeld im Nachhinein von der Schule rückvergütet.
Die Höhe von Rückvergütungen kann je nach Kanton und Lehrgang unterschiedlich ausfallen. Es kann also durchaus sein, dass ein Studierender CHF 1‘500 pro Semester rückvergütet erhält, ein zweiter nur CHF 500 und ein Dritter gar nichts erhält. Studierende müssen somit immer die gesamten Studienkosten gemäss Broschüre budgetieren.
Zur behördlichen Prüfung der Berechtigungen müssen bei Studienbeginn verschiedene Formulare und eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde eingereicht werden. Die HSO-EUROPEAN koordiniert diesen Prozess, von der Einreichung der Formulare bei den Behörden bis zur Weitervergütung der kantonalen Bildungsförderungen.
Bitte reichen Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit der Wohnsitzbestätigung (kein Niederlassungsnachweis) bis zwei Wochen vor Lehrgangsstart ein. Massgeblich entscheidend für die Gültigkeit Ihrer Wohnsitzbestätigung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch im gleichen Kanton wohnhaft sind. Sie erhalten diese Wohnsitzbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts (Abteilung Einwohnerkontrolle). Ohne den rechtzeitigen Erhalt der Wohnsitzbescheinigung sind wir nicht in der Lage, Ihren Antrag zu berücksichtigen. Für allfällige Fragen steht Ihnen unser Schulsekretariat gerne zur Verfügung.
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich einen vereinfachten Auszug dar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Ihr Wohnsitzkanton einen Beitrag gemäss Fachschulvereinbarung leistet, sowie die Zahlungsfristen hat unsere Schule keinen Einfluss. Basis für die Beitragszahlungen bilden die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV und deren integrierte Anhänge (letzter Update 30.4.2010).