KV Ergänzungslehrgang Art. 32 (Berufsabschluss für Erwachsene)
Der KV-Ergänzungslehrgang kann nach Abschluss der Handelsschule VSH besucht werden und dient der Vorbereitung auf die eidgenössischen KV-Prüfungen. Diese finden einmal jährlich in der Regel Mitte Juni statt.
Lernzielkontrollen
- mindestens zwei schriftliche Prüfungen pro Fach und Semester
- Abschlussprüfung für eidg. KV Abschluss "Kauffrau / Kaufmann B-Profil"
Voraussetzungen
Für eine Teilnahme an den KV-Lehrabschlussprüfungen ("LAP im Qualifikationsverfahren für Erwachsene") benötigen Sie die Zustimmung des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamts. Es werden nur Personen zugelassen, die bis zur LAP über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich, verfügen. Bereits absolvierte Grundbildungen (z.B. Lehrzeit) werden als berufliche Erfahrung angerechnet.
Das Gesuch an das Amt ist rechtzeitig vor Kursbeginn einzureichen. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat. Wir sind Ihnen gerne mit weiteren Angaben behilflich und verfügen auch über die für das Amt notwendigen Formulare.